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Kanzlei SHB

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bundesweite Verfahren

  • Kompetenz durch Spezialisierung
  • legaler Ausstieg aus dem Wehrdienst
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung möglich
Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Kanzlei SHB - geprüfte Experten

Die "Welt" berichtet über Rechtsanwalt Bergmann von der Kanzlei SHB, der Reservisten und Soldaten und jungen Männern hilft, den Wehrdienst zu verweigern!

Die "Welt" berichtet am 24.03.2022 in ihrem Artikel „Angst, dass die Nato doch eingreifen könnte und sie dann dran wären“ über Reservisten, Soldaten und jungen Männern, die Rechtsanwalt Bergmann einschalten, um den Wehrdienst zu verweigern (hier geht es zum Artikel in der "Welt"). Die "Welt" schreibt wörtlich:

"Philipp Bergmann ist Spezialist für Wehrrecht in einer Kanzlei in Kiel und Schleswig. Er hat seit Kriegsbeginn am 24. Februar einen enormen Ansturm von Soldaten erlebt, die den Dienst verweigern wollen. [...] Der Großteil der Anfragen kommt auch bei ihm von Reservisten. „Männer, die inzwischen verheiratet sind und Kinder haben und sich jetzt fragen, ob sie wohl demnächst in den Einsatz müssen“, sagt der Anwalt. „Ihre Zeit in der Bundeswehr ist oft 20 Jahre her, und sie können das inzwischen mit ihrem Leben nicht mehr vereinbaren.“ Ihre Chancen auf Anerkennung als Kriegseinsatzverweigerer seien gut, sagt Bergmann."

Rechtsanwalt Bergmann hilft gerne auch Ihnen! Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, um zu erfahren, ob Rechtsanwalt Bergmann auch Ihnen helfen kann.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht

Seit über 18 Jahren helfen wir bundesweit Soldaten, die Bundeswehr vorzeitig zu verlassen. Über 3000 erfolgreiche Mandate im Wehrrecht sprechen für sich. Dies umfaßt Anträge auf Entlassung aus der Bundeswehr gemäß §§ 46, 55 SG, Wehrdienstbeschädigungen, besoldungsrechtliche Fragestellungen dem Bundesverwaltungsamt gegenüber, Beförderungsfragen, Widersprüche gegen Leistungsbescheide der Bundeswehr wegen Rückforderung von Ausbildungskosten, Verteidigung im Disziplinarverfahren gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten und dem Truppendienstgericht und Kriegsdienstverweigerung von Soldaten: FWDL-Soldaten, Zeitsoldaten, Berufssoldaten und Reservisten (ca. 200 KDV-Anträge jährlich). Kurz zusammengefasst: Alle die Soldaten betreffenden rechtlichen Fragestellungen.

Eurofighter-Pilot / Berufssoldat anerkannt

Eurofighter-Pilot und Berufssoldat wurde sofort als Kriegsdienstverweigerer anerkannt!

Unser Mandant war Eurofighter-Pilot und als solcher seit vielen Jahren Berufssoldat. Mit unserem Antrag als Kriegsdienstverweigerer wurde er nach der üblichen Nachforderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

Verwaltungsgerichte geben uns Recht!

3 Ärzte als Kriegsdienstverweigerer vom Verwaltungsgericht Münster an einem Tag anerkannt - VG Münster Az. 5 K 6066/16; Az. 5 K 5025/17; Az. 5 K 1277/18

Das Verwaltungsgericht Münster gibt uns Recht: Mit unserer Hilfe haben ein Berufssoldat und Arzt bei der Bundeswehr, eine Zeitsoldatin und Ärztin bei der Bundeswehr sowie ein Zeitsoldat und Zahnarzt bei der Bundeswehr ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag anerkannt bekommen! Wir haben drei von drei Klagen an einem Tag gewonnen! Und alles waren Ärzte!

2 Ärzte als Kriegsdienstverweigerer vom Verwaltungsgericht Magdeburg an einem Tag anerkannt - VG Magdeburg Az. 2 A 419/16 MD; Az. 2 A 402/16 MD

Auch das Verwaltungsgericht Magdeburg gibt uns Recht: Mit unserer Hilfe haben zwei Zeitsoldaten als Ärzte bei der Bundeswehr ihren Kriegsdienstverweigerungsantrag anerkannt bekommen! Wir haben auch hier zwei von zwei Klagen an einem Tag gewonnen!

Im Bereich Kriegsdienstverweigung als Soldat, also FWDL-Soldaten, Zeitsoldaten, Berufssoldaten und Reservisten bearbeiten wir als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht jährlich ca. 200 Mandate. Auch führen wir Widerspruchsverfahren im Falle der Ablehnung des KDV-Antrages für unsere Mandanten durch. Da die gesamte Abwicklung mit den Mandanten telefonisch und per E-Mail geschieht, ist eine bundesweite Vertretung problemlos möglich. Ein persönlicher Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen kann aber gerne kurzfristig vereinbart werden.

Als Sanitäter und Arzt konnten Sie bisher keinen KDV-Antrag stellen. Das BVerwG (BVerwG 6 C 11.11, BVerwG 6 C 31.11) hat am 22.02.2012 entschieden, dass Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizier) auch einen Anspruch haben, dass das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Anerkennungsverfahren durchführt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Bisher war es immer so, dass Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes (Sanitätsoffizier) kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer hatten. Diese neue Rechtsprechung des BVerwG gibt ganz neue Möglichkeiten für Sanitäter und Ärzte bei der Bundeswehr, diese vorzeitig mittels KDV-Antrag wegen eines Gewissenskonfliktes zu verlassen. Am 19.03.2012 haben wir den ersten positiven Anerkennungsbescheid für einen unserer Mandanten vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten, der Sanitäter bei der Bundeswehr war. Es wurde also Geschichte geschrieben!

Wenn Sie Soldat (FWDL-Soldat, Zeitsoldat, Berufssoldat oder Reservist) sind und sich im Bereich des Wehrrechts anwaltlich beraten lassen möchten, rufen Sie uns an (0431 / 800 93 80) oder nutzen Sie die Online-Anfrage. In einem ersten Gespräch können Sie uns Ihre Lage und Ihr Ziel schildern. Wir können Ihnen als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht Ihre Möglichkeiten aufzeigen die Bundeswehr zu verlassen und werden Sie über anfallende Rechtsanwaltskosten informieren. Rechtsanwaltskosten fallen aber erst an, wenn wir Ihnen dies vorher ausdrücklich mitgeteilt haben. Eine telefonische Ersteinschätzung ist immer kostenlos.
RA Bergmann

Rechtsanwalt Bergmann

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dipl. Jurist
Experte im Wehrrecht

RA Hahn

Rechtsanwalt Hahn

Experte im Wehrrecht

RA Scharnberg

Rechtsanwalt Scharnberg

Experte für WDB

RAin Manke

Rechtsanwältin Manke

Expertin für Entlassungsanträge und Disziplinarverfahren

kostenlose Service-Nummer:
0800 3200100

Soldaten und Kriegsdienstverweigerung

Wir als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht bearbeiten seit über 15 Jahren jährlich ca. 200 Kriegsdienstverweigerungsverfahren von Soldaten (FWDL-Soldaten, Zeitsoldaten (SaZ 4, SaZ 8, SaZ 12), Berufssoldaten und Reservisten). Sollte der KDV-Antrag vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt worden sein, führen wir für unsere Mandanten auch das Widerspruchsverfahren durch.

Zeitlich sollten Sie für einen KDV-Antrag bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben min. 12 Wochen einplanen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht kennen wir genau die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Kriegsdienstverweigerung und Anerkennung von FWDL-Soldaten, Zeitsoldaten, Berufssoldaten und Reservisten. Hierdurch können Sie von uns rechtlich optimal betreut werden und wissen, auf was es in einem Kriegsdienstverweigerungsantrag ankommt. Diese Kenntnis ist für den Erfolg Ihres KDV-Antrags von großer Bedeutung.

Wir als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte für Kriegsdienstverweigerung und Wehrrecht kennen die Behördengänge und notwendigen Schritte, die einzuleiten sind, ganz genau. Sie haben das gesamte Anerkennungsverfahren einen Fachmann an Ihrer Seite, der für Sie da ist und Ihnen zur Verfügung steht, wenn Probleme oder Fragen auftauchen. Mit den umfangreichen von uns Ihnen an die Hand gegebenen KDV-Unterlagen und Mustern wissen Sie wie ein Kriegsdienstverweigerungsantrag auszusehen hat, was in ihn hineingehört und vor allem, was auf keinen Fall in Ihrem KDV-Antrag stehen darf. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Ihr Kriegsdienstverweigerungsantrag abgelehnt wurde und Sie nur noch die Möglichkeit haben Widerspruch einzulegen.

Wenn Sie Interesse oder Fragen zum Thema Kriegsdienstverweigerung bei der Bundeswehr als FWDL-Soldat, Zeitsoldat, Berufssodat oder Reservist haben, rufen Sie uns unter der Nummer 0431 / 800 93 80 an. Eine telefonische Ersteinschätzung ist immer kostenlos. Da die gesamte Abwicklung telefonisch und per E-Mail geschieht, ist eine bundesweite Vertretung problemlos möglich.