Skip to main content

Kanzlei SHB

Disziplinarverfahren Bundeswehr

kostenlose telefonische Ersteinschätzung

bundesweit
0800 3200100

Büro Kiel
0431 8009380

bundesweite Verfahren

  • Kompetenz durch Spezialisierung
  • legaler Ausstieg aus dem Wehrdienst
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung möglich
Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

Kanzlei SHB  - geprüfte Experten

Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr

Ihr Anwalt für Disziplinarverfahren im Wehrrecht

Was bedeutet (militärisches) Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr? Ein (militärisches) Disziplinarverfahren bei der Bundeswehr muss immer dann gegen einen Soldaten eingeleitet werden, wenn dem Disziplinarvorgesetzten Tatsachen von einem Soldaten bekannt werden, welche den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen würden. Dies reicht bereits für die Einleitung aus und ist ähnlich wie bei Beamten. Bei Beamten, z.B. Polizisten, wird aus den selben Gründen gegen den betroffenen Beamten ein Verfahren eingeleitet und es werden tatsächliche Feststellungen zum Beamten getroffen.

Der Disziplinarvorgesetzte bei der Bundeswehr bzw. zuständige Dienstvorgesetzte als zuständige Behörde und zuständige Stelle muss in diesem Fall wie bei Beamten den Sachverhalt im Rahmen des Verfahrens bzw. Disziplinarverfahrens anschließend aufklären. Wie das Amt bei einer Disziplinarklage muss der höhere Dienstvorgesetzte sich um die Einleitung kümmern und die Ermittlung führen. Der Disziplinarvorgesetzte hat insoweit beim Verfahren bzw. Disziplinarverfahren die Ermittlungspflicht, wie das Amt als oberste Dienstbehörde für die Einleitung und Ermittlung. Der Sachverhalt muss von der Bundeswehr schnell aufgeklärt werden. Ein Dienstvergehen bei der Bundeswehr wird dem Soldaten im Disziplinarverfahren immer dann vorgeworfen, wenn der Soldat schuldhaft seine soldatischen Pflichten verletzt hat.

Wie sieht so eine Ermittlung im Disziplinarverfahren aus? Der Vorgesetzte bzw. Disziplinarvorgesetzte kann im Verfahren zur Aufklärung den Soldaten, aber auch Zeugen vernehmen. Es können im Rahmen des Disziplinarverfahrens auch Durchsuchungen und Beschlagnahmen erfolgen und können ein Thema sein. Auch können Schriftstücke oder ein Ort in Augenschein genommen werden. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Bereits bei der ersten Vernehmung kann der Soldat die Aussage verweigern oder diese zusammen mit einem Anwalt machen. Der Soldat kann sich durch einen Anwalt beraten lassen. Da die Vernehmung im Disziplinarverfahren auch schriftlich gemacht werden kann, sollte sich der Soldat im Vorfeld vom Rechtsanwalt für Wehrrecht beraten lassen oder besser sich gleich von einem Rechtsanwalt für Wehrrecht vertreten und diesen sich schriftlich zum Tatvorwurf einlassen lassen. So vermeidet der Soldat viele Fehler.

Bevor dann eine endgültige Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten im Disziplinarverfahren erfolgt, ist die Vertrauensperson des Soldaten zum Sachverhalt und zum Disziplinarmaß anzuhören. Diese Zeit muss Ihnen gegeben werden und ist Pflicht bei allen Dienstvergehen. Das Ergebnis der Anhörung der Vertrauensperson muss dann dem Soldaten vor seiner Schlussanhörung bekannt gegeben werden. Dann können Sie über weitere Maßnahmen zum Dienstvergehen nachdenken. Dies sollte Pflicht sein, um nichts unüberlegtes zu machen. Sie sollten sich da Zeit nehmen.

Sofern ein Dienstvergehen bei der Bundeswehr begangen wurde, kann der Disziplinarvorgesetzte

a. von der Verfolgung absehen
b. erzieherische Maßnahmen erlassen
c. eine einfache Disziplinarmaßnahme / einfache Disziplinarmaßnahmen verhängen
d. ein gerichtliches Disziplinarverfahren / gerichtliche Disziplinarmaßnahmen beim Gericht bzw. Truppendienstgericht einleiten
e. oder bei Verdacht einer Straftat, die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben.

Eine Entscheidung beim Disziplinarverfahren muss wie im Beamtenverhältnis in einer schriftlichen Disziplinarverfügung erfolgen. Der Grund muss angegeben werden und muss Dienstbezug haben. Der Soldat muss vorher abschließend angehört werden.

Wenn Sie Hilfe im Disziplinarverfahren in Ihrem Fall und Verfahren brauchen, rufen Sie uns an oder stellen eine Online-Anfrage. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht bei der Disziplinarverfügung. Wir sind im Thema drin und kennen die meisten Dienstvergehen und verhängten Maßnahmen mit Dienstbezug und wissen um die Kürzung des Dienstherrn und deren Entscheidung. Wir können Sie dann auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Disziplinarverfahrens in Ihrem Verfahren im Wehrrecht gerne beraten und Sie auch vor dem Gericht bzw. Truppendienstgericht in der mündlichen Verhandlung vertreten und Ihr Recht durchsetzen. Sie sollten sich auf jeden Fall nicht mündlich einlassen, da hier viele Fehler passieren können und sich bereits früh mit unseren Anwälten in Verbindung setzten, absprechen und beraten lassen. Eine telefonische Ersteinschätzung ist immer kostenlos. Rufen Sie uns einfach an.