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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

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Leistungsbescheid

Wenn Sie als Soldat / Zeitsoldat eine zivile Aus- und Weiterbildung (ZAW) bei der Bundeswehr erhalten haben, kann die Bundeswehr bzw. das Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr von Ihnen gem. § 56 Abs. 4, Satz 1, Nr.1 Soldatengesetz (SG) die Ausbildungskosten per Leistungsbescheid zurückverlangen, wenn der Soldat auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eingenen Antrag entlassen gilt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall und ein Thema, wenn der Soldat über ein KDV-Antrag vorzeitig die Bundeswehr verlassen hat. Dann kann die Bundeswehr die Leistung die sie dem Soldat gegenüber erbracht hat zurück fordern. Die Höhe der Bescheide und die Leistung ist unterschiedlich. Die Geldforderung ist dann an die Behörde als Zahlung zu leisten. Für den Betrag können aber auch Raten bewilligt werden. Hier müssen Sie sich im Rahmen der Anhörung die Arbeit machen und Ihre Vermögensverhältnisse offen legen. Ein entsprechender Antrag kann im Rahmen des Anhörungsverfahrens gestellt werden. Foraussetzung ist aber grundsätzlich die Angabe Ihres Vermögens und Sie müssen eine entsprechende Erklärung abgeben und die Richtigkeit Ihrer Angaben erklären. Die Forderung / Geldforderung ist nach der neusten Rechtsprechung dann aber nicht mehr zu verzinsen. Wir sind hier im Bereich des Verwaltungsrechts und die Rückzahlung bzw. Rückforderung ist dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzuordnen.

Nach Erhalt des Leistungsbescheides der Behörde haben Sie einen Monat Zeit, gegen den Leistungsbescheid einen Rechtsbehelf bzw. Widerspruch einzulegen. Auch bei dem Widerspruch handelt es sich um Verwaltungsrecht. Da die zurückverlangten Kosten im Leistungsbescheid oft sehr hoch sind, kann es sich lohnen, den Bescheid durch einen Anwalt rechtlich überprüfen zu lassen. Oft gibt es nämlich Ansatzpunkte, dass der Bescheid nicht richtig ist, auch wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt. Die Leistung die Ihnen erklärt wird, wird von der Verwaltung je nach ZAW die zurück verlangt wird unterschiedlich berechnet. Der Begriff ZAW unfasst dabei verschiedene Ausbildungen. Wir prüfen die Entscheidung in Ihrem Fall und gucken, ob der Verwaltungsakt so korrekt ist. Denn wenn nicht, sollte der Verwaltungsakt angegriffen werden. Bei diesem Teil helfen wir Ihnen und prüfen die Grundlage und die Voraussetzungen, mit der Sie aufgefordert wurden zu zahlen und handeln dann in Sinne Ihrer Person und Ihrer Familie und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und machen dies geltend. Wichtig ist aber auch, dass Sie überhaupt informiert sind und den Leistungsbescheid genau lesen. Das ist immer der erste Weg.

In den letzten Jahren haben wir etliche dieser Widerspruchsverfahren und Klagen gegen Leistungsbescheide des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr geführt und die Ansprüche unserer Mandanten geltend gemacht. Wenn Sie näheres zum Ablauf und Ihren Chancen zum Zahlungsanspruch wissen möchten, dann rufen Sie uns als Anwälte an oder nurtzen unser online-Formular.