Verwaltungsgericht Hannover gibt uns Recht: Leistungsbescheid über 35.757,42 EUR aufgehoben - Az. 2 A 2781/16
Unser Mandant hatte einen Leistungsbescheid über 35.757,42 EUR für die Rückzahlung seines Studiums während seiner Zeit als SaZ erhalten. Der Widerspruch, den wir für unseren Mandanten eingelegt hatten, blieb erfolglos, so dass wir für unseren Mandanten eine Klage zum Verwaltungsgericht Hannover eingereicht hatten. Nun hat das Verwaltungsgericht Hannover unser Klage stattgegeben. Der Mandant muss jetzt nichts zahlen.