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Verwaltungsricht Gera hebt Leistungbescheid über 8.414,52 EUR auf - Az. 1 K 89/17Ge

Unser Mandant hatte einen Leistungsbescheid über 8.414,52 EUR für die Rückzahlung von zivilen Aus- und Weiterbildungskosten (ZaW) erhalten. Der Widerspruch, den wir für unseren Mandanten eingelegt hatten, blieb erfolglos, so dass wir für unseren Mandanten eine Klage zum Verwaltungsgericht Gera eingereicht hatten. Nun hat das Verwaltungsgericht Gera unser Klage stattgegeben. Der Mandant muss jetzt nichts zahlen.