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Personalamt der Bundeswehr reduziert Leistungsbescheid im Klageverfahren

Unser Mandant sollte Aus- und Weiterbildungskosten für sein Studium während seiner Zeit bei der Bundeswehr als SaZ zurückerstatten. Der Widerspruch, den wir für unseren Mandanten eingelegt hatten, blieb erfolglos. Während des laufenden Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht Hamburg, Az. 20 K 3806/14, wurde der Bescheid von 23.396,70 EUR auf 17.495,90 EUR bereits reduziert. Das Verfahren läuft noch und wir gehen davon aus, dass auch dieser Leistungsbescheid nicht gerechtfertigt ist.