Rechtsanwalt Ekkehard Scharnberg ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familienrecht und Gesellschaftsrecht Mandate aus diesen Rechtsgebieten.
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
Herr Scharnberg hat bereits während des Studiums und seiner Referendarzeit bei dem ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof Neskovic einen deutlichen Schwerpunkt im Medizin- und Arzthaftungsrecht gelegt und hat erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Fachanwalt für Medizinrecht bestanden. So hat er für die Kanzlei sehr früh bis zum Jahr 2008 ein großes Kieler Krankenhaus in Arzthaftungsfragen auch gerichtlich vertreten. Da sich jedoch über die Jahre immer mehr Patienten von der Kanzlei SHB haben vertreten lassen, berät die Kanzlei seit 2008 Ärzte und Arztpraxen lediglich bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Im Medizin- und Arzthaftungsrecht vertritt die Kanzlei heute ausschließlich die Patientenseite.
Familienrecht
Aufgrund der Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs im Familienrecht bearbeitet Herr Scharnberg darüberhinaus vorrangig die familien- und erbrechtlichen Mandate. Herr Scharnberg war bis vor kurzem aufgrund seines vertieften Fachwissens in diesem Bereich ständiger Autor bei JURIS ©, einer der größten deutschen Rechtsdatenbanken. Hier werden fortlaufend, insbesondere für die Richterschaft an den Familiengerichten aktuelle Urteile, insbesondere des Bundesgerichtshofs und der bundesdeutschen Obergerichte in Kurzform aufgearbeitet.
Gesellschaftsrecht
Einen weiteren Schwerpunkt hat Herr Scharnberg in der Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher Mandate, wobei wiederrum die Großzahl der Mandanten Hilfe bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages oder bei der Abwicklung und Auflösung Ihrer Gesellschaft bzw. Beteiligung an einer Gesellschaft wünschen.